Seit Monaten dominiert die DSGVO das Internet. Ab dem 25. Mai sind ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten sowie die Datenschutz-Folgenabschätzung für Sie als Online-Händler verpflichtend einzuhalten. Im letzten Teil unserer DSGVO-Themenreihe erklären wir Ihnen, was sich konkret hinter beiden Begrifflichkeiten verbirgt.
Die Zeit rennt! Nicht mehr lange, bis die DSGVO und die damit einhergehenden Änderungen wirksam werden. Im heutigen Teil unserer DSGVO-Themenreihe möchten wir Ihnen näher bringen, was genau sich hinter dem Begriff des betrieblichen Datenschutzbeauftragten verbirgt und welche Maßnahmen Sie als Online-Händler bis zum 25. Mai ergriffen haben sollten.
Die DSGVO kommt mit einer deutlichen Stärkung der Auskunfts- und Betroffenenrechte daher. Neu dabei ist unter anderem das Recht auf Datenübertragbarkeit. Was Sie als Online-Händler an dieser Stelle berücksichtigen sollten, verrät der dritte Teil unserer DSGVO-Themenreihe.
Die Webanalyse zählt zu einem der wichtigsten Werkzeuge in Sachen Marketing. Damit Sie auch in Zukunft rechtssicher Webanalyse-Daten sammeln können, möchten wir Sie im zweiten Teil unserer DSGVO-Themenreihe darüber informieren, welche Änderungen sich unter der neuen Verordnung für den Einsatz von Cookies, Webanalyse-Tools wie Google Analytics oder Social Plug-ins ergeben.
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